SiGe-Koordination

Mit Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV) im Juli 1998 wurde dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen ein Gesetz gewidmet, welches die Haftung des Bauherren bei seiner Baumaßnahme regelt und somit zu einer Verbesserung und kontinuierlichen Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle führt. Die Pflicht des Bauherrn, sich um Planung und Koordinierung der Baumaßnahme hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (§2 und §3, Abs.1) zu kümmern, kann er an einen zu beauftragenden Dritten übertragen. In erster Linie zählt hierzu die Bestellung eines SiGe-Koordinators, welcher durch seine Qualifikation gewährleisten soll, dass den arbeitenden Gewerken auf der jeweiligen Baustelle die besonderen Randbedingungen und Gefährdungen aufgezeigt werden. Der SiGe-Koordinator stellt sicher, dass die einzelnen Gewerke ihre Arbeiten untereinander abstimmen und die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Seine Tätigkeit führt er im Sinne eines Beraters des Architekten bzw. Bauherrns aus, da er in der Regel keine Weisungsbefugnis auf der Baustelle hat. Darüber hinaus steht er dem Bauherrn und den beauftragten Firmen während der Planungs- und Ausführungsphase bei sicherheitsrelevanten Fragen, welche den Bauablauf betreffen, beratend zur Seite. Mit unserem Team von kontinuierlich weitergebildeten und zertifizierten SiGe-Koordinatoren stehen wir Ihnen gerne für diese Arbeiten zur Verfügung. Im Wesentlichen umfassen unsere Leistungen:
  • Stellung eines V.S.G.K. zertifizierten SiGe-Koordinators nach BaustellV
  • Beratung während der Planungsphase hinsichtlich Sicherheitsvorschriften für die spätere Nutzung des Gebäudes (Unterlage für spätere Arbeiten)
  • Unterstützung des Architekten während der Ausschreibungsphase und bei der Erstellung des Bauzeitenplans in Bezug auf sicherheitsrelevante Fragestellungen
  • Erstellung der Vorankündigung
  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Einweisung der am Bau beteiligten Gewerke vor Arbeitsbeginn
  • Beratung und Baustellenbegehungen während der Ausführungsphase
  • Erstellung einer Baustellenordnung
  • Beratung bei der Erstellung des Baustelleneinrichtungsplans