Bauphysik

Seit Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung in den 70er-Jahren ist auf dem Gebiet der Bauphysik durch zahlreiche neue Gesetzgebungen und verstärkte Bemühungen im Bereich des Klimaschutzes eine große Anzahl an Regelungen und Vorschriften hinzugekommen. Die derzeit gültige Energiesparverordnung ENEV (2014), welche die Wärmeschutzverordnungen früherer Jahre abgelöst hat, erfordert bei Neu- und Umbauten einen Planer mit sehr umfangreichen Kenntnissen. Ziel unserer Planungen und Beratungen ist stets ein energetisch effektives und wirtschaftliches Gebäude, welches vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und Klimaschutzbemühungen immer bedeutender wird. Mit unseren Sachverständigen für den Schall- und Wärmeschutz stehen wir Ihnen gerne bei der bauphysikalischen Planung und Begutachtung mit nachfolgenden Leistungen zur Seite:
  • Beratung bei energetischen Sanierungen/Modernisierungen zu Fragen des Wärme- und Schallschutzes
  • Festlegung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Maßnahmen, ggf. unter Berücksichtigung von Förderungen der KfW
  • Bauphysikalische Berechnungen, z.B. zum Erreichen des Effizienzhaus-Standards
  • Ausstellung von Energieausweisen (verbrauchs- oder bedarfsorientiert)
  • Erstellung und Prüfung der erforderlichen Nachweise unter Berücksichtigung der baurechtlichen Anforderungen
  • Ausführungsüberwachung