Dr. Ulrich Montag hält ein Seminar über die neue Sonderbauverordnung NRW am 6. Juli 2017 in Wuppertal

Am 05.01.2017 trat die Neufassung der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung NRW, GV. NRW. 2017 S. 2) in Kraft. Dadurch erfolgte zum einen die Anpassung an die bereits im Jahr 2014 von der ARGEBAU beschlossenen Änderungen der Muster-Verordnung zu Sonderbauten, andererseits wurden verschiedene Praxiserfahrungen aus der Anwendung der bisherigen Fassung berücksichtigt. Des Weiteren ergaben sich verschiedene redaktionelle Änderungen aus den Veröffentlichungsrichtlinien des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 5. Oktober 2015. In der Fortbildung, die sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Brandschutzdienststellen richtet, werden die wesentlichen Regelungen, insbesondere aber auch die aktuellen Änderungen vorgestellt und erläutert. Organisiert wird die ganztägige Veranstaltung vom Verband der Feuerwehren in NRW und findet in deren Geschäftsstelle in Wuppertal statt.

Weitere Informationen: www.vdf-nrw.de